Berufszulassungsregelungen für Makler und Verwalter

16.09.2016

Die Bundesregierung hat am 31.08.2016 den vorgelegten Gesetzentwurf zur Einführung einer Berufszulassungsregelung für gewerbliche Immobilienmakler und Verwalter von Wohnungseigentum beschlossen.

Die Zahl der Eigentumswohnungen liegt derzeit bei rund 9 Millionen mit steigender Tendenz. Die eigene Immobilie wird somit immer wichtiger für die Altersvorsorge und die individuelle Vermögensbildung. Meist kaufen und/oder verkaufen Privatpersonen selbst genutzte Eigentumswohnungen oder Einfamilienhäuser einmal im Leben und verfügen über keine eigenen Erfahrungen und Kenntnisse im Bereich des Immobilienmarktes und des Immobilienrechts. Sie sind daher beim Kauf bzw. Verkauf auf kundige Immobilienmakler und nach dem Erwerb von Wohnungseigentum auf kundige Wohnungseigentumsverwalter angewiesen, die die Interessen ihrer Kunden gewissenhaft und fachkundig wahrnehmen.

Mit ihrem Gesetzesentwurf gelingt es der Bundesregierung hoffentlich, längst notwendige Voraussetzung zu schaffen um den Zugang zu dieser Branche zu regulieren und hierdurch die Qualität erheblich zu verbessern. Für eine bereits erteilte Gewerbeerlaubnis sieht der Entwurf unterschiedliche Übergangsvorschriften vor – je nachdem wie lange ein Immobilienmakler bereits als solcher tätig ist. So bedürfen nach dem derzeitigen Entwurf Immobilienmakler die vor dem Tag der Verkündung des Gesetzesentwurfs bereits sechs Jahre ununterbrochen als Immobilienmakler tätig waren/sind, keinerlei Sachkundeprüfung, sondern müssen dies lediglich gegenüber der zuständigen Behörde nachweisen.

Alle anderen haben nach dem aktuellen Entwurf 12 Monate Zeit die Sachkundeprüfung nachzuholen um weiter als Makler tätig sein zu können. Bislang wurde lediglich ein Entwurf vorgelegt. Die weitere Entwicklung bleibt somit abzuwarten.

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